Viele Vermieter erledigen ihre Verwaltungsarbeit am Küchentisch. Abends die Belege für den Steuerberater sortieren, eine Mahnung formulieren, den Mieterwechsel vorbereiten, die Nebenkostenabrechnung prüfen — das passiert selten im Büro, sondern meistens zuhause. Was viele dabei nicht wissen: Diese Arbeit zuhause lässt sich nach allgemeiner Praxis grundsätzlich steuerlich ansetzen — über die sogenannte Homeoffice-Pauschale.
Was ist die Homeoffice-Pauschale — und was hat das mit Vermietung zu tun?
Die Homeoffice-Pauschale wurde 2020 als Reaktion auf die Corona-Pandemie eingeführt. Seit 2023 ist sie dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert — und für Vermieter in bestimmten Situationen durchaus relevant.
Das Prinzip ist einfach: Wer an einem Tag ausschließlich oder überwiegend zuhause arbeitet, kann nach allgemeiner Praxis grundsätzlich eine Tagespauschale als Werbungskosten geltend machen. Seit dem Steuerjahr 2023 beträgt diese Pauschale 6 Euro pro Tag — maximal für 210 Arbeitstage im Jahr. Das ergibt einen möglichen Abzug von bis zu 1.260 Euro jährlich.
Für Vermieter gilt: Wer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hat und dafür regelmäßig zuhause am Schreibtisch sitzt — Buchführung führt, Korrespondenz erledigt, Belege prüft, Abrechnungen vorbereitet — kann diese Pauschale grundsätzlich auch für seine Vermietungstätigkeit ansetzen. Sie wird dann nicht als Betriebsausgabe, sondern als Werbungskosten in der Anlage V geltend gemacht.
Kein Arbeitszimmer erforderlich. Kein separater Raum. Nur: Verwaltungsarbeit, zuhause, dokumentiert.
Praxisbeispiel: Herr Kaminski aus Burgdorf
Thomas Kaminski besitzt drei Wohnungen in Burgdorf, nördlich von Hannover. Er arbeitet Vollzeit als Techniker und kümmert sich nach Feierabend selbst um die kaufmännische Seite seiner Mietobjekte. Jeden Monat sitzt er zwei- bis dreimal am Küchentisch: Kontoauszüge prüfen, Mieter schreiben, Zahlungseingänge kontrollieren, Belege für den Steuerberater ablegen.
Im Jahr 2025 kommt er auf rund 55 solcher Tage, an denen er sich nachweislich mit seiner Vermietung beschäftigt hat. Bei 6 Euro pro Tag wären das 330 Euro als mögliche Werbungskosten — bei einem Grenzsteuersatz von 35 % im Rechenbeispiel rund 115 Euro weniger Steuer. Nicht dramatisch, aber auch kein Aufwand: Es braucht nur ein einfaches Notizbuch oder eine kurze Notiz in einer Tabelle mit Datum und Tätigkeit.
Das hatte Herr Kaminski vorher nie erfasst. Im Gespräch mit WohnMeta stellte sich heraus, dass er auch Fahrtkosten nie geltend gemacht hatte — mehr dazu in unserem Artikel zu Fahrtkosten zum Mietobjekt für Vermieter.
Werbungskosten systematisch erfassen — ohne selbst den Überblick behalten zu müssen. WohnMeta strukturiert alle abzugsfähigen Positionen Ihrer Vermietung und übergibt sie DATEV-konform an Ihren Steuerberater. Unverbindlich anfragen, Antwort innerhalb von 24 Stunden.
Jetzt kostenlos anfragen →Tagespauschale oder Arbeitszimmer — was ist besser?
Viele Vermieter haben kein dediziertes Arbeitszimmer. Der Schreibtisch steht im Schlafzimmer, die Buchhaltung läuft am Esstisch. Genau für diese Situation ist die Tagespauschale gemacht.
Die Alternative — das klassische Arbeitszimmer — ermöglicht grundsätzlich einen höheren Abzug, setzt aber voraus, dass ein Raum nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Das lässt sich in einer typischen Privatwohnung kaum glaubhaft nachweisen.
| Tagespauschale | Arbeitszimmer | |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Homeoffice-Tag, kein separater Raum nötig | Dedizierter Raum, überwiegend beruflich genutzt |
| Abzug | 6 €/Tag, max. 210 Tage = 1.260 €/Jahr | Anteilige Raumkosten (Miete, Nebenkosten, Abschreibung) |
| Nachweisaufwand | Einfache Tagesaufzeichnung | Grundriss, Flächenaufteilung, Nutzungsnachweis |
| Für Vermieter geeignet? | Grundsätzlich ja, ohne besondere Raumvoraussetzung | Nur bei klar getrenntem Arbeitszimmer |
| Steuerliche Einordnung | Werbungskosten (Raumkosten) | Werbungskosten (Raumkosten, anteilig) |
Für die meisten privaten Vermieter ist die Tagespauschale die deutlich einfachere und rechtlich unkompliziertere Variante. Wer tatsächlich ein nahezu ausschließlich beruflich genutztes Arbeitszimmer hat, sollte mit seinem Steuerberater prüfen, ob der höhere Abzug lohnt.
Was zählt als Homeoffice-Tag für Vermieter?
Ein Homeoffice-Tag liegt grundsätzlich vor, wenn Sie an diesem Tag ausschließlich oder überwiegend zuhause — und eben nicht vor Ort am Objekt — für Ihre Vermietung tätig waren.
Tätigkeiten, die nach allgemeiner Praxis für einen Homeoffice-Tag sprechen können:
- Buchhaltung führen: Kontoauszüge prüfen, Mietein- und -ausgänge erfassen
- Nebenkostenabrechnung vorbereiten oder prüfen
- Mieterkommunikation: Briefe, E-Mails, Mahnschreiben verfassen
- Steuervorbereitung: Belege sortieren, Anlage V vorbereiten
- Objektverwaltung am PC: Verträge ablegen, Dokumente prüfen
- Planung und Abstimmung: Anfragen bearbeiten, Angebote vergleichen
Was in der Regel nicht zählt: ein Tag, an dem Sie hauptsächlich zum Objekt gefahren sind. Wer am Morgen zur Wohnungsübergabe fährt, hat grundsätzlich keinen Homeoffice-Tag — er hat eine Fahrt, die als Werbungskosten geltend gemacht werden kann, aber nicht über die Tagespauschale.
Auch Tage, an denen Sie nur kurz eine E-Mail gelesen haben, zählen in der Regel nicht. Die Tätigkeit muss einen nennenswerten Teil des Tages ausmachen.
Wie dokumentieren Sie Homeoffice-Tage richtig?
Die Dokumentation ist unkompliziert — aber sie muss vorhanden sein. Das Finanzamt akzeptiert grundsätzlich keine nachträglichen Schätzungen ohne Einzelbelege.
Eine einfache Liste reicht:
- Datum des Tages
- Kurze Beschreibung der Tätigkeit ("Kontoauszüge gebucht", "NKA Entwurf Wohnung 2", "Mahnung Mieter Schulz")
- Kein Stundennachweis nötig — nur Tag und Tätigkeit
Eine Excel-Datei, ein Notizbuch oder eine Notiz-App — alles ist geeignet, solange die Einträge zeitnah erfasst wurden. Nachträgliche Rekonstruktionen aus dem Gedächtnis haben in der Praxis wenig Gewicht.
Viele Vermieter, die mit WohnMeta arbeiten, nutzen das digitale Mandantenportal für die Ablage aller Dokumente — was gleichzeitig eine natürliche Aufzeichnung der aktiven Verwaltungstage erzeugt.
Wer bereits strukturiert alle Belege für die Immobilienbuchhaltung sammelt, hat die Homeoffice-Dokumentation damit schon fast automatisch miterledigt.
Wie die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung landet
Die Homeoffice-Pauschale zählt grundsätzlich zu den Werbungskosten und wird in der Anlage V erfasst. Der Betrag ergibt sich aus der Anzahl der dokumentierten Homeoffice-Tage multipliziert mit 6 Euro — bei 80 Tagen wären das 480 Euro jährlicher Werbungskostenabzug.
Wichtig: Die Tagespauschale ist eine pauschale Abgeltung. Zusätzliche Raumkosten für dieselben Tage — anteilige Miete, Nebenkosten — können in der Regel nicht noch einmal separat angesetzt werden. Die Pauschale ersetzt diese Positionen.
Die konkrete Verbuchung übernimmt der Steuerberater oder die kaufmännische Hausverwaltung. Für den Vermieter zählt vor allem, dass die Homeoffice-Tage zeitnah dokumentiert und am Jahresende gebündelt vorliegen.
Mehr zum Thema, was in der Immobilienbuchhaltung laufend erfasst werden sollte, erklärt unser Artikel zur Immobilienbuchhaltung für Vermieter.
Homeoffice-Pauschale, Fahrtkosten, Bewirtungskosten — alles im Griff. WohnMeta sorgt dafür, dass keine Werbungskosten verloren gehen. Die Buchführung erfolgt DATEV-konform und wird vollständig aufbereitet an Ihren Steuerberater übergeben. Keine Verpflichtung, Antwort innerhalb von 24 Stunden.
Jetzt kostenlos anfragen →Fazit: Lohnt sich die Homeoffice-Pauschale für Vermieter?
Für viele private Vermieter ist die Homeoffice-Pauschale eine kleine, aber echte Werbungskosten-Position — die kaum Aufwand kostet, wenn man sie konsequent erfasst. Wer zwei- bis dreimal pro Woche an der Vermietung arbeitet, kommt über das Jahr schnell auf 60 bis 100 Tage.
Sinnvoll ist die Tagespauschale vor allem für Vermieter, die:
- keine vollständig abgeschirmten Arbeitszimmer haben
- regelmäßig Verwaltungsarbeit zuhause erledigen
- ihre Werbungskosten vollständig ausschöpfen wollen
Weniger relevant ist sie, wenn die Verwaltungsarbeit nur gelegentlich anfällt oder wenn bereits ein echtes Arbeitszimmer steuerlich angesetzt wird — das sollte dann aber der Steuerberater einschätzen.
Die Kombination aus Homeoffice-Pauschale, Fahrtkosten und Bewirtungskosten macht den Unterschied: Nicht eine große Position, sondern viele kleine, die zusammen eine spürbare Entlastung ergeben. Wie das strukturiert in die laufende Buchhaltung einfließt, zeigt der Artikel Buchhaltung bei WohnMeta statt beim Steuerberater.
Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen nach aktuellem Stand wieder und stellt keine steuerliche Beratung dar. Die konkreten Voraussetzungen, Nachweispflichten und Gestaltungsmöglichkeiten hängen von Ihrer individuellen Situation ab. Bitte klären Sie alle relevanten Fragen mit Ihrem Steuerberater.

