Mietschulden konsequent verfolgen — ohne persönliche Konflikte
Ab 2,00 € pro Einheit und Monat
Niemand mahnt gerne. Aber wenn Mieter nicht zahlen, muss gehandelt werden.
WohnMeta handelt — eigenständig und konsequent.
Vier Stufen — von freundlich bis anwaltlich
Zahlungserinnerung
7 Tage nach Fälligkeit
WohnMeta verschickt eine freundliche Zahlungserinnerung. Der Mieter wird auf die ausstehende Miete für den jeweiligen Zeitraum hingewiesen und hat 14 Tage Zeit. Wir warten jedoch bis einschließlich Ende des laufenden Monats.
Mieter erhält: Schriftliche Erinnerung mit Zahlungsdaten und 14-Tage-Frist
Erste Mahnung
Am 1. des Folgemonats
Wurde bis Monatsende nicht gezahlt, geht am ersten des Folgemonats die erste formelle Mahnung raus. Der Ton wird deutlicher — mit konkreter Zahlungsfrist von 14 Tagen.
Mieter erhält: Erste Mahnung mit Fristsetzung (14 Tage)
Zweite Mahnung + Anwalt
3 Tage nach Ablauf der 14-Tage-Frist
Bleibt die Zahlung aus, wird 3 Tage nach Fristablauf die zweite Mahnung verschickt. Gleichzeitig geht der Vorgang an einen spezialisierten Anwalt aus dem WohnMeta-Netzwerk. Sie als Vermieter werden zur Freigabe gebeten.
Mieter erhält: Zweite Mahnung mit Androhung rechtlicher Schritte
Anwaltliches Verfahren
Nach Ihrer Freigabe
Der spezialisierte Rechtsanwalt übernimmt den Vorgang und leitet die notwendigen rechtlichen Schritte ein. WohnMeta koordiniert den Prozess — Sie müssen sich um nichts kümmern.
Mieter erhält: Anwaltsschreiben
Keine Lust mehr, Mietern hinterherzulaufen?
15 Minuten · kostenlos · unverbindlich
Sie müssen nichts tun.
Das Mahnwesen ist einer der wenigen Bereiche, in dem WohnMeta eigenständig handelt. Wir überwachen die Zahlungseingänge, erkennen Verzug automatisch und eskalieren nach einem klaren Schema — ohne dass Sie sich persönlich mit dem Mieter auseinandersetzen müssen.
Erst wenn es um die Übergabe an einen Rechtsanwalt aus unserem Netzwerk geht, holen wir Ihre Freigabe ein. Alles davor läuft automatisch — Sie werden lediglich informiert.
Fragen zum Mahnwesen
Ja. Zahlungserinnerung und die ersten beiden Mahnstufen laufen eigenständig, ohne dass Sie aktiv werden müssen. Erst bei der Übergabe an den Anwalt holen wir Ihre Freigabe ein.
Jederzeit. Sie können einzelne Mahnstufen aussetzen oder den gesamten Vorgang stoppen — zum Beispiel wenn Sie sich direkt mit dem Mieter einigen.
7 Tage nach Fälligkeit, sofern kein Zahlungseingang verbucht wurde. Der Mieter hat dann 14 Tage Zeit, wir warten aber bis Ende des Monats bevor die erste formelle Mahnung rausgeht.
Die Kosten des Rechtsanwalts sind nicht im Monatspreis enthalten und werden gesondert berechnet. WohnMeta arbeitet mit spezialisierten Anwälten zusammen. In der Regel können diese Kosten dem säumigen Mieter auferlegt werden.
Ja. Das Mahnwesen gilt für alle offenen Forderungen — Miete, Nebenkosten-Nachzahlungen und sonstige vertraglich vereinbarte Zahlungen.
Zahlungsverzug?
Wir handeln für Sie.
Professionelles Mahnwesen ohne eigenen Aufwand. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
