Gewerbesteuer bei Vermietung: Wann fällt sie an? — WohnMeta
Gewerbesteuer bei Vermietung — wann fällt sie an? — Buchhaltung & Steuern | WohnMeta
Buchhaltung & Steuern22. April 2026

Gewerbesteuer bei Vermietung — wann fällt sie an?

Die meisten privaten Vermieter kennen das Thema Gewerbesteuer kaum — und das aus gutem Grund. Wer Wohnungen vermietet und damit Mieteinnahmen erzielt, zahlt grundsätzlich keine Gewerbesteuer. Das ist einer der großen steuerlichen Vorteile der privaten Vermietung. Aber es gibt Situationen, in denen aus harmloser Vermietung gewerbliche Tätigkeit wird — und dann kommt die Gewerbesteuer ins Spiel. Wann genau das passiert, welche Kriterien entscheidend sind, und was Vermieter in der Region Hannover darüber wissen sollten, erklärt dieser Artikel.

Praxisbeispiel: Garbsen, drei Eigentumswohnungen

Thomas K. aus Garbsen besitzt drei Eigentumswohnungen. Zwei davon vermietet er klassisch an Langzeitmieter — Mietverträge über mehrere Jahre, monatliche Miete, keine weiteren Leistungen. Die dritte Wohnung vermietet er seit gut einem Jahr auch kurzfristig über eine Buchungsplattform: Wochenend-Buchungen, regelmäßiger Wäscheservice, er übernimmt selbst die Übergaben und reinigt zwischen den Buchungen. Sein Steuerberater hat ihn darauf hingewiesen, dass diese Ferienwohnung steuerlich anders bewertet werden könnte als die anderen beiden — Stichwort Gewerbesteuer. Thomas fragt sich: Hätte ich das vorher wissen müssen?

Die Antwort ist: Ja — und nein. Das Thema ist nicht schwer zu verstehen, aber es wird selten erklärt. Dabei kann es für Vermieter mit Ferienwohnungen oder intensiver Kurzzeitvermietung relevant werden.

Warum zahlen Vermieter normalerweise keine Gewerbesteuer?

Mieteinnahmen aus der Vermietung von Wohnraum gehören steuerlich zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung — das regelt § 21 des Einkommensteuergesetzes. Diese Einkunftsart ist von der Gewerbesteuer befreit. Gewerbesteuer fällt nur an, wenn jemand einen Gewerbebetrieb im Sinne von § 15 EStG betreibt.

Der Unterschied liegt in der Art der Tätigkeit:

  • Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG): passive Nutzungsüberlassung, kein aktiver Betrieb
  • Gewerbebetrieb (§ 15 EStG): nachhaltige, selbständige Tätigkeit mit Gewinnabsicht und unternehmerischem Charakter

Wer einfach Wohnungen vermietet, nutzt sein Kapital passiv — das ist keine gewerbliche Tätigkeit. Deshalb fallen Mieteinnahmen in der Regel nicht unter die Gewerbesteuer.

Wann wird Vermietung gewerblich?

Die Grenze zwischen privater Vermietung und gewerblichem Betrieb ist nicht immer scharf. Die Rechtsprechung hat im Laufe der Zeit bestimmte Kriterien entwickelt, die auf eine gewerbliche Tätigkeit hindeuten:

Kurzzeitvermietung mit hotelmäßigen Leistungen

Ein zentrales Kriterium ist die sogenannte „hotelmäßige Betreibung". Wenn ein Vermieter bei der Kurzzeitvermietung Leistungen anbietet, die über die bloße Gebrauchsüberlassung hinausgehen, kann das die gewerbliche Grenze überschreiten. Typische Beispiele:

  • Regelmäßiger Wäsche- und Reinigungsservice zwischen den Buchungen
  • Aktive Gästebetreuung (Empfang, Schlüsselübergabe, Beratung)
  • Bereitstellung von Frühstück oder Verpflegung
  • Kurzfristige, hoteltypische Mietdauer (Tage, nicht Wochen oder Monate)

Nicht jede Kurzzeitvermietung ist automatisch gewerblich. Wer eine Ferienwohnung langfristiger vermietet (z. B. mehrere Wochen am Stück) und dabei nur minimale Betreuungsleistungen erbringt, liegt häufig noch im Bereich der Vermietung und Verpachtung.

Umfang und Intensität der Tätigkeit

Ein weiteres Kriterium ist, wie aktiv der Vermieter tätig wird. Wer lediglich Mieter hat, Miete einzieht und gelegentlich Reparaturen beauftragt, betreibt keinen Gewerbebetrieb. Wer hingegen täglich aktiv für Buchungen, Abläufe und Gästekommunikation tätig ist, nähert sich einem unternehmerischen Betrieb an.

Anzahl der Objekte

Die bloße Anzahl von Objekten macht noch keinen Gewerbebetrieb. Auch wer zwanzig Wohnungen vermietet, bleibt in der Regel im steuerlichen Bereich der Vermietung und Verpachtung. Erst wenn die Objekte in einem aktiv betriebenen Unternehmen gehalten werden oder andere gewerbliche Merkmale hinzukommen, ändert sich die Einordnung.

Gewerbliche Prägung durch Gesellschaftsform

Eine Ausnahme bildet die GmbH oder andere Kapitalgesellschaften: Wer seine Immobilien in einer GmbH hält, erzielt damit grundsätzlich gewerbliche Einkünfte — unabhängig davon, wie passiv die Vermietung tatsächlich ist. Das hat Auswirkungen auf die Gewerbesteuer, bietet aber auch andere Vorteile. Diese Frage sollte immer mit einem Steuerberater besprochen werden.

Unsicher, wie Ihre Vermietungssituation einzuordnen ist? Gerade bei Ferienwohnungen oder mehreren Objekten lohnt es sich, den Überblick zu behalten — bevor der Steuerberater überrascht wird. Wir begleiten Ihre Buchhaltung strukturiert und erkennen, wann externes Fachwissen gefragt ist.

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Wie hoch ist die Gewerbesteuer — und gibt es einen Freibetrag?

Falls Vermietung tatsächlich als gewerblich eingestuft wird, greift die Gewerbesteuer. Für natürliche Personen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.900 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Erst wenn der Gewerbeertrag diesen Betrag übersteigt, wird Gewerbesteuer fällig.

Wie hoch die Steuer dann ausfällt, hängt vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. In der Region Hannover liegen die Hebesätze in der Regel zwischen 350 und 500 Prozent. Der Gewerbeertrag wird mit einer Steuermesszahl von 3,5 Prozent und anschließend mit dem Hebesatz multipliziert.

Vereinfachtes Beispiel:

  • Gewerbeertrag: 60.000 Euro
  • Freibetrag: ./. 24.900 Euro
  • Steuerpflichtiger Gewerbeertrag: 35.100 Euro
  • Steuermessbetrag (× 3,5 %): ca. 1.228 Euro
  • Gewerbesteuer bei Hebesatz 450 %: ca. 5.529 Euro

Ein gewichtiger Kostenfaktor — insbesondere wenn man zuvor keine Gewerbesteuer eingeplant hat.

Vergleich: Einkünfte aus Vermietung vs. gewerbliche Einkünfte

MerkmalVermietung § 21 EStGGewerbebetrieb § 15 EStG
GewerbesteuerNeinJa (über Freibetrag 24.900 €)
EinkommensteuerJaJa
UmsatzsteuerGrundsätzlich neinGgf. ja
BuchführungspflichtEÜR reichtAb gewissen Grenzen Bilanz
AfA auf GebäudeJaJa
Anrechnung Gewerbesteuer auf EStEntfälltTeilweise möglich (§ 35 EStG)
Spekulationsfrist bei Verkauf10 JahreKein Schutz durch Frist

Besonders der letzte Punkt ist bedeutsam: Wer gewerblich vermietet, verliert unter Umständen den Schutz der Spekulationsfreiheit beim Verkauf. Das kann erhebliche Steuerfolgen haben — ein weiterer Grund, die Einordnung ernst zu nehmen.

Ferienwohnungen und Airbnb — ein Sonderfall?

Ferienwohnungen und Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com sind das häufigste Einstiegstor in die gewerbliche Problematik. Das liegt daran, dass dort die oben beschriebenen Merkmale (kurze Mietdauer, aktive Betreuung, häufige Buchungswechsel) naturgemäß zusammentreffen.

Die steuerliche Beurteilung ist jedoch einzelfallabhängig. Entscheidend ist, welche Leistungen tatsächlich erbracht werden und wie die Gesamtgestaltung aussieht. Eine Ferienwohnung, die ausschließlich für Selbstverpfleger ohne Zusatzleistungen und mit mehrwöchigen Buchungen vermietet wird, ist steuerlich anders einzuordnen als ein Objekt mit täglichem Service und hotelartiger Infrastruktur.

Wer Ferienwohnungen betreibt, sollte das frühzeitig mit einem Steuerberater besprechen — bevor sich eine ungewollte gewerbliche Einordnung über mehrere Jahre aufbaut.

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Was bedeutet das für die Buchhaltung?

Für private Vermieter im Bereich § 21 EStG ändert das Thema Gewerbesteuer zunächst nichts an der Buchführung. Die laufenden Mieteinnahmen und Ausgaben werden wie gewohnt erfasst, die Gewerbesteuer spielt dabei keine Rolle.

Wer jedoch Ferienwohnungen betreibt oder mehrere Objekte über eine Gesellschaft hält, sollte die Buchführung so aufstellen, dass eine klare Unterscheidung zwischen den Einkunftsarten möglich ist. Das erleichtert die Arbeit des Steuerberaters erheblich und schützt vor nachträglichen Zuordnungsproblemen.

Eine strukturierte Immobilienbuchhaltung ist die Grundlage für jeden Jahresabschluss. Mehr dazu: Warum Immobilienbuchhaltung für Vermieter kein Nebenbei-Thema ist.

Fazit: Für wen ist Gewerbesteuer relevant — und für wen nicht?

Die meisten privaten Vermieter, die Wohnungen langfristig vermieten, müssen sich um die Gewerbesteuer keine Gedanken machen. Die Mieteinnahmen bleiben im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung — steuerpflichtig über die Einkommensteuer, aber gewerbesteuerfrei.

Relevant wird das Thema für Vermieter, die:

  • Ferienwohnungen oder Kurzzeitvermietung mit hotelmäßigen Leistungen betreiben
  • Immobilien in einer Kapitalgesellschaft (GmbH) halten
  • Über sehr intensive, unternehmerisch geprägte Vermietungsmodelle verfügen

Wer unsicher ist, in welchen Bereich die eigene Vermietungstätigkeit fällt, sollte das mit einem Steuerberater klären. WohnMeta begleitet die kaufmännische Seite — strukturierte Buchhaltung, monatliche Auswertungen, DATEV-konforme Aufbereitung — und erkennt, wann steuerliche Fachberatung wichtig wird. Genau das unterscheidet eine gute Hausverwaltung von einer, die nur Zahlen erfasst.

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FAQ

In der Regel nicht. Wer Wohnungen langfristig vermietet, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG — diese sind von der Gewerbesteuer befreit. Nur wenn die Vermietung gewerblichen Charakter annimmt (z. B. durch hotelmäßige Kurzzeitvermietung oder Halten in einer GmbH), kann Gewerbesteuer anfallen.

Nicht automatisch. Entscheidend ist die Gesamtgestaltung: Werden umfangreiche Zusatzleistungen erbracht (Reinigung, Wäscheservice, Frühstück, aktive Betreuung) und ist die Mietdauer sehr kurz, können Kriterien eines Gewerbebetriebs vorliegen. Ohne solche Leistungen bleibt auch Kurzzeitvermietung oft im Bereich der Vermietung und Verpachtung.

Für natürliche Personen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.900 Euro pro Jahr. Nur der über diesen Betrag hinausgehende Gewerbeertrag wird mit Gewerbesteuer belastet.

Grundsätzlich ja. Die zehnjährige Spekulationsfrist, nach der Immobilienverkäufe steuerlich frei sein können, gilt für Privatvermögen — nicht für Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebs. Das ist ein erheblicher Unterschied, der beim Verkauf spürbar wird. Wie die Spekulationssteuer für private Vermieter grundsätzlich funktioniert und wie der Veräußerungsgewinn berechnet wird, erklärt unser Artikel Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf — für Vermieter erklärt.

Den Steuerberater fragen — frühzeitig und bevor sich eine Praxis über Jahre etabliert hat. WohnMeta stellt dafür strukturierte Buchführungsunterlagen bereit, die eine schnelle steuerliche Beurteilung ermöglichen. Eine gute Buchführung ist die Voraussetzung für jede qualifizierte Steuerberatung.


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die steuerliche Einordnung der Vermietungstätigkeit ist immer vom Einzelfall abhängig. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an einen zugelassenen Steuerberater.

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