Nebenkostenabrechnung erstellen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Vermieter

Nebenkostenabrechnung – Anleitung 2025

Die Nebenkostenabrechnung ist für viele private Vermieter und kleine Eigentümergemeinschaften Pflichtaufgabe und Risiko zugleich. Formale Fehler, fehlende Belege oder unzulässige Positionen können schnell zu Rückfragen, Streitigkeiten oder sogar rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Diese Anleitung zeigt Schritt für Schritt, wie Sie eine rechtssichere Nebenkostenabrechnung erstellen – und an welchen Stellen sich digitale Unterstützung lohnt.

Hinweis: Weitere Informationen zu einem ausgelagerten Abrechnungsservice finden Sie auf der Leistungsseite Nebenkostenabrechnung. Eine moderne Alternative zur klassischen Hausverwaltung stellt die Seite Hausverwalter-Alternative vor.

1. Rechtliche Voraussetzungen verstehen

Bevor Sie mit der eigentlichen Nebenkostenabrechnung starten, sollte geprüft werden, ob die formalen Grundlagen erfüllt sind. Zentral ist dabei der Mietvertrag. Nur wenn dort eine Vereinbarung über Betriebskosten und deren Vorauszahlungen getroffen wurde, darf eine separate Nebenkostenabrechnung erstellt werden. Liegt eine sogenannte Brutto- oder Warmmiete ohne Betriebskostenvereinbarung vor, ist keine gesonderte Abrechnung zulässig.

Darüber hinaus muss der Abrechnungszeitraum klar geregelt sein. Üblich ist ein Kalenderjahr, erlaubt ist aber auch ein abweichender Zeitraum von zwölf Monaten. Wichtig ist, dass dieser Zeitraum einheitlich für alle Mieter des Objekts gilt und transparent in der Abrechnung ausgewiesen wird.

Schließlich spielt die Abrechnungsfrist eine zentrale Rolle: Die Nebenkostenabrechnung muss den Mietern spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Versäumt der Vermieter diese Frist, sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen.

2. Abrechnungszeitraum festlegen und kommunizieren

Der Abrechnungszeitraum ist die Basis jeder Nebenkostenabrechnung. In der Praxis haben sich zwei Varianten etabliert:

  • Kalenderjahr: 01.01.2024 bis 31.12.2024
  • abweichendes Wirtschaftsjahr: z. B. 01.05.2024 bis 30.04.2025

Wichtig ist, dass der Zeitraum in der Abrechnung deutlich benannt wird und sich lückenlos an den vorherigen Abrechnungszeitraum anschließt. Bei Mieterwechseln innerhalb des Jahres wird der Zeitraum für den betreffenden Mieter anteilig betrachtet. Hier ist eine saubere Übergabe von Zählerständen und Vorauszahlungen entscheidend, um den Verbrauch korrekt zuordnen zu können.

Wenn Sie mehrere Objekte verwalten oder mit verschiedenen Zeiträumen arbeiten, empfiehlt sich eine digitale Struktur, um den Überblick zu behalten. Eine kaufmännische Objektverwaltung wie sie WohnMeta anbietet, kann hier deutlich entlasten.

3. Umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten trennen

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) definiert, welche Kostenarten auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Diese sogenannten umlagefähigen Betriebskosten müssen in der Abrechnung klar erkennbar und von nicht umlagefähigen Kosten getrennt werden. Werden Positionen vermischt oder unzulässige Kosten angesetzt, drohen Einwendungen der Mieter und Nacharbeiten.

Typische umlagefähige Kosten sind unter anderem:

  • Grundsteuer
  • Wasser, Abwasser, ggf. Entwässerung
  • Heiz- und Warmwasserkosten
  • Müllabfuhr
  • Gartenpflege und Pflege der Außenanlagen
  • Gebäudereinigung und Hausmeisterdienste
  • Aufzugskosten
  • Gebäude- und Haftpflichtversicherungen
  • Beleuchtung von Treppenhaus, Keller und Außenflächen
  • Straßenreinigung und Winterdienst

Nicht umlagefähig sind dagegen insbesondere Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Verwaltungskosten, Bank- und Finanzierungskosten sowie Rechtsberatungen. Diese Kosten bleiben beim Eigentümer und dürfen nicht in die Nebenkostenabrechnung einfließen.

4. Belege und Nachweise vollständig sammeln

Die Nebenkostenabrechnung muss nachvollziehbar und prüfbar sein. Dazu gehört, dass sämtliche Belege des Abrechnungszeitraums geordnet vorliegen. Typische Unterlagen sind:

  • Rechnungen von Versorgern (Strom Allgemeinflächen, Wasser, Fernwärme, Gas etc.)
  • Rechnungen und Verträge von Dienstleistern (Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Hausmeister)
  • Versicherungsbeiträge und Policen für Gebäude- und Haftpflichtversicherung
  • Wartungs- und Prüfungsprotokolle, z. B. für Heizungsanlage, Aufzug, Rauchwarnmelder
  • Abrechnungen von Messdienstleistern für Heiz- und Warmwasserkosten

Idealerweise werden diese Unterlagen digital geführt und jeder Kostenart klar zugeordnet. So können bei Rückfragen zügig die passenden Dokumente bereitgestellt werden. Digitale Immobilienbuchhaltung wie bei WohnMeta unterstützt genau diesen Prozess.

5. Passenden Umlageschlüssel bestimmen

Der Umlageschlüssel definiert, wie die Gesamtkosten auf die einzelnen Mieter verteilt werden. Grundlage ist in der Regel der Mietvertrag. Fehlt eine vertragliche Regelung, ist ein sachgerechter und nachvollziehbarer Maßstab zu wählen.

5.1 Verteilung nach Wohnfläche

Der häufigste Umlageschlüssel ist die Verteilung nach Quadratmetern. Dabei gilt:

Anteil des Mieters = (Wohnfläche der Wohnung / Gesamtfläche des Objekts) × Gesamtkosten der Kostenart

Dieser Schlüssel eignet sich besonders für Kosten, die nicht verbrauchsabhängig gemessen werden, beispielsweise Grundsteuer, Versicherungen oder Müllabfuhr.

5.2 Verteilung nach Personenzahl

Die Verteilung nach Personenzahl bietet sich an, wenn der Verbrauch maßgeblich von der Anzahl der Bewohner abhängt, etwa bei Müll oder Wasser, sofern keine Zähler vorhanden sind. Hier ist allerdings eine laufende Aktualisierung bei Ein- und Auszügen erforderlich.

5.3 Verbrauchsabhängige Verteilung

Heiz- und Warmwasserkosten sind in der Regel verbrauchsabhängig abzurechnen. Grundlage sind die durch Messdienstleister erfassten Einheiten. In der Abrechnung werden zunächst die Gesamtkosten in verbrauchsabhängige und verbrauchsunabhängige Anteile aufgeteilt, anschließend erfolgt die Verteilung auf Basis der individuellen Verbräuche.

6. Verbrauchswerte erfassen und Dokumentation sichern

Für alle verbrauchsabhängigen Kostenarten ist eine lückenlose Dokumentation der Messwerte erforderlich. Dazu gehören insbesondere:

  • Ablesewerte der Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler
  • Warm- und Kaltwasserzählerstände je Einheit
  • Stromzähler für Allgemeinstrom bzw. Aufzug

Die Ablesung sollte nachvollziehbar protokolliert und archiviert werden. Mieter haben das Recht, Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen. Digitale Abrechnungsprozesse erleichtern die Verwaltung dieser Daten erheblich und reduzieren Medienbrüche.

7. Einzelne Kostenpositionen berechnen

In der Nebenkostenabrechnung werden die Gesamtkosten je Kostenart den einzelnen Mietern zugeordnet. Die Berechnung folgt immer denselben Schritten: Gesamtkosten bestimmen, Umlageschlüssel anwenden, Anteil pro Mieter ermitteln und dokumentieren.

Kostenart Gesamtkosten Umlageschlüssel Anteil des Mieters
Müllabfuhr 1.200 € Wohnfläche 85 €
Gartenpflege 800 € Wohnfläche 57 €
Hausmeister 3.600 € Wohnfläche 258 €

Wichtig ist, dass die Rechenschritte transparent bleiben. Mieter müssen nachvollziehen können, wie sich der ausgewiesene Betrag zusammensetzt. Bei größeren Objekten oder mehreren Eigentumseinheiten empfiehlt sich eine standardisierte Vorgehensweise, etwa über eine digitale Immobilienbuchhaltung.

8. Vorauszahlungen der Mieter verrechnen

Im nächsten Schritt werden die berechneten Nebenkosten mit den im Abrechnungszeitraum geleisteten Vorauszahlungen des Mieters abgeglichen. Daraus ergibt sich entweder eine Nachzahlung oder ein Guthaben.

Beispiel Nachzahlung:

  • Summe der Nebenkosten laut Abrechnung: 780 €
  • Vorauszahlungen des Mieters: 720 €
  • Nachzahlung: 60 €

Beispiel Guthaben:

  • Summe der Nebenkosten laut Abrechnung: 780 €
  • Vorauszahlungen des Mieters: 850 €
  • Guthaben: 70 €

Die Zahlungsfrist für Nachforderungen sollte in der Abrechnung klar benannt werden. Üblich sind 30 Tage. Guthaben sind ohne Verzögerung zu erstatten oder mit künftigen Vorauszahlungen zu verrechnen.

9. Fristen und formale Anforderungen einhalten

Für Nebenkostenabrechnungen gelten klare gesetzliche Fristen. Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter vorliegen. Wird diese Frist versäumt, können Nachforderungen in der Regel nicht mehr geltend gemacht werden, selbst wenn die tatsächlichen Kosten höher waren.

Auch formale Anforderungen sind zu beachten: Die Abrechnung muss in sich verständlich sein, die einzelnen Kostenarten benennen, die Umlageschlüssel darstellen und die Berechnung des Mieteranteils nachvollziehbar abbilden. Eine bloße Summenübersicht ohne Erläuterung reicht nicht aus.

10. Typische Fehler und wie Sie diese vermeiden

In der Praxis treten immer wieder ähnliche Fehler auf, die vermeidbar wären. Dazu gehören unter anderem:

  • Vermischung von umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten
  • falsche oder nicht vereinbarte Umlageschlüssel
  • unvollständige oder fehlende Verbrauchswerte
  • falsch angesetzte Zeiträume bei Mieterwechsel
  • Abrechnungen, die nach Ablauf der gesetzlichen Frist versendet werden

Werden diese Fehler frühzeitig vermieden, reduziert sich das Risiko von Einwendungen deutlich. Digitale Prozesse, klare Standardabläufe und eine saubere Dokumentation sind hier der Schlüssel.

11. Musteraufbau einer professionellen Nebenkostenabrechnung

Eine praxistaugliche Nebenkostenabrechnung folgt idealerweise einem strukturierten Aufbau, zum Beispiel:

  1. Angabe des Objekts und des Abrechnungszeitraums
  2. Gesamtkostenübersicht nach Kostenarten
  3. Detailaufschlüsselung der einzelnen Betriebskostenpositionen
  4. Darstellung des jeweils verwendeten Umlageschlüssels
  5. Berechnung des individuellen Mieteranteils
  6. Gegenüberstellung mit den geleisteten Vorauszahlungen
  7. Ergebnis: Nachzahlung oder Guthaben mit Zahlungsfrist
  8. Hinweis auf Ansprechpartner und Belegeinsicht

Wenn die Erstellung eigener Abrechnungen dauerhaft zu viel Zeit bindet oder wiederholt fehleranfällig ist, kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, die Aufgabe auszulagern. WohnMeta bietet hier eine digitale, kaufmännisch saubere Alternative zur klassischen Hausverwaltung und unterstützt insbesondere private Vermieter und Eigentümer mit kleinerem Portfolio.

FAQ – Häufige Fragen zur Nebenkostenabrechnung

Wer ist verpflichtet, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen?

Ist im Mietvertrag eine Vereinbarung über Betriebskostenvorauszahlungen getroffen, muss der Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erstellen. Liegt eine Warmmiete ohne Betriebskostenvereinbarung vor, entfällt die Pflicht zur Abrechnung.

Welche Nebenkosten dürfen Vermieter abrechnen?

Umlagefähig sind die in der Betriebskostenverordnung genannten Kostenarten, beispielsweise Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Gartenpflege, Gebäudereinigung, Hausmeisterdienste oder Aufzugskosten. Eine detaillierte Übersicht finden Sie im Beitrag Welche Nebenkosten sind umlagefähig?.

Welche Kosten sind nicht umlagefähig?

Nicht umlagefähig sind insbesondere Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Verwaltungskosten des Eigentümers, Finanzierungs- und Bankkosten sowie Rechts- und Beratungskosten. Diese Positionen dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden.

Wie lange hat der Vermieter Zeit für die Abrechnung?

Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Nach Ablauf dieser Frist sind Nachforderungen in der Regel nicht mehr möglich.

Was kann der Mieter tun, wenn die Abrechnung fehlerhaft erscheint?

Der Mieter kann Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege verlangen und Einwendungen erheben. Offensichtliche Fehler oder unzulässige Kostenpositionen sollten korrigiert werden, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Wann lohnt sich eine externe Unterstützung?

Eine externe Unterstützung ist vor allem dann sinnvoll, wenn mehrere Objekte verwaltet werden, die Abrechnung regelmäßig Zeitdruck verursacht oder wiederholt Unklarheiten auftreten. Digitale Lösungen standardisieren Prozesse, reduzieren Fehlerquellen und entlasten Eigentümer nachhaltig.

Immobilie professionell abrechnen lassen

Wer die Nebenkostenabrechnung digital, rechtssicher und mit klaren Prozessen erledigen möchte, kann den gesamten Abrechnungsprozess auslagern. WohnMeta unterstützt Vermieter und Eigentümer mit einer strukturierten, digitalen Immobilienbuchhaltung und einer kaufmännisch sauberen Objektverwaltung.

Auf Basis Ihrer Unterlagen erstellen wir nachvollziehbare, prüfbare Nebenkostenabrechnungen und reduzieren den administrativen Aufwand deutlich.

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Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Einzelfallprüfungen sollten rechtliche oder steuerliche Berater hinzugezogen werden.

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