Eine präzise, rechtssichere Nebenkostenabrechnung ist ein wesentlicher Faktor für die Wirtschaftlichkeit Ihrer Immobilie. Falsch angesetzte Positionen führen zu Rückforderungen und Konflikten – korrekt ausgearbeitete Betriebskosten stärken hingegen Ihre Liquidität und die Mieterbeziehung. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen alle umlagefähigen Nebenkosten nach BetrKV – klar strukturiert und rechtssicher.
1. Grundlagen: Was bedeutet „umlagefähige Nebenkosten“?
Nebenkosten bzw. Betriebskosten sind alle laufenden, regelmäßig anfallenden Kosten, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Immobilie entstehen. Umlagefähig sind ausschließlich Kosten, die laufend entstehen, nicht investiv sind, nicht der Verwaltung dienen und keine Reparaturen oder Instandhaltung betreffen.
2. Die 17 umlagefähigen Nebenkosten nach BetrKV
Die Betriebskostenverordnung definiert klar 17 Kostenarten, die Sie auf den Mieter umlegen dürfen – sofern diese im Mietvertrag vereinbart sind.
2.1 Öffentliche Lasten des Grundstücks
Die Grundsteuer ist umlagefähig. Einmalige Beiträge (z. B. Erschließung) jedoch nicht.
2.2 Wasserversorgung
Verbrauch, Grundgebühren, Zähler, Eichkosten – ja. Reparaturen – nein.
2.3 Entwässerung
Abwassergebühren sind vollständig umlagefähig.
2.4 Heizkosten
Brennstoffe, Wartung, Messdienste, Betriebsstrom – umlagefähig.
2.5 Warmwasserkosten
Analog zu den Heizkosten: alle verbrauchsabhängigen und laufenden Kosten.
2.6 Verbundene Anlagen
Für kombinierte Heizungs- und Warmwasseranlagen gelten dieselben Regeln.
2.7 Aufzug
Wartung, Notruf, Prüfung – umlagefähig. Reparaturen – nicht.
2.8 Straßenreinigung & Winterdienst
Öffentliche Gebühren oder private Dienste sind umlagefähig.
2.9 Müllabfuhr
Behälter, Leerungen, Biotonne – ja. Sonderentsorgung – nur, wenn Mieter sie verursacht.
2.10 Gebäudereinigung
Treppenhaus, Flure und Gemeinschaftsbereiche.
2.11 Gartenpflege
Regelmäßige Pflege ja, Neubepflanzung nein.
2.12 Beleuchtung
Leuchtmittel und Strom der Gemeinschaftsbereiche.
2.13 Schornsteinfeger
Kehr- und Überprüfungsarbeiten.
2.14 Gebäudeversicherungen
Wohngebäude, Haftpflicht und Elementar – ja. Rechtsschutz – nein.
2.15 Hausmeister
Pflege, Kontrolle und Betreuung – umlagefähig. Reparaturen – nicht.
2.16 Antenne / Kabel
Betrieb und Wartung sind umlagefähig.
2.17 Gemeinschaftswaschanlage
Wartung und Betriebsstrom.
3. Sonstige umlagefähige Betriebskosten
Nur umlagefähig, wenn im Mietvertrag einzeln benannt.
- Dachrinnenreinigung
- Wartung elektrischer Toranlagen
- Rauchmelderwartung
- Spezielle Gemeinschaftsanlagen
4. Nicht umlagefähige Nebenkosten
4.1 Verwaltungskosten
Buchhaltung, Mahnwesen, Vermietung, Bankgebühren.
4.2 Instandhaltung & Reparaturen
Alle Reparaturleistungen, Ersatzteile und Schadenbeseitigung.
4.3 Investitionen
Modernisierungen, energetische Maßnahmen, neue Anlagen.
5. Gesetzliche Verteilerschlüssel
Der Schlüssel bestimmt die gerechte Kostenverteilung.
- Wohnfläche
- Verbrauch
- Personenanzahl
- Wohneinheiten
6. Typische Fehler in Nebenkostenabrechnungen
- Unklare Vereinbarungen im Mietvertrag
- Falsch zugeordnete Reparaturkosten
- Vergessene Kostenarten
- Falscher Abrechnungszeitraum
- Verspätete Abrechnung
- Undokumentierte Mischkosten
7. Praktische Beispiele
Streitpunkte entstehen oft bei Hausmeisterkosten, Gartenpflege, Müll, Rauchmeldern oder gemischten Kostenstellen.
8. Checkliste für Vermieter
- Klarer Mietvertrag
- Saubere Belegsammlung
- Wartungsnachweise
- Abrechnung der Messdienste
- Versicherungspolicen
- Dokumentierter Verteilerschlüssel
- Hausmeister-Leistungsbeschreibung
9. Warum Vermieter Risiken unterschätzen
Fehler führen zu Rückforderungen, Zeitverlust und unnötigen Konflikten – mit teils erheblichen Renditeverlusten.
10. Wie WohnMeta Vermieter entlastet
Mit digitaler Struktur, Rechtssicherheit und transparenter Belegprüfung bringt WohnMeta Ordnung, Effizienz und Sicherheit in Ihre Nebenkostenabrechnung.
11. Fazit
Eine klare, rechtssichere Betriebskostenstruktur schützt Ihre Rendite, reduziert Konflikte und verbessert die Mieterkommunikation.
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